Hauskehricht/Sperrgut

Diverse Informationen des Gebührenverbund-Ausschusses an die Bevölkerung

  • Hauskehricht wird nur in Gebührensäcken mitgenommen!
  • Alle anderen Abfallsäcke werden grundsätzlich nicht mitgenommen!
  • Sperrgut ist offen zur Entsorgung bereitzustellen (höchstens 30 kg / 2 m lang). Dabei kann das Material zusammengeschnürt abgegeben werden (z.B. 2 Schlitten zusammengebunden).
  • In Ausnahmefällen wird loses Sperrgut (Styropor, Isolationsmaterial, Schafwolle etc.) in durchsichtigen und mit Sperrgutmarke versehenen Plastiksäcken mitgenommen.