Hauskehricht/Sperrgut
Diverse Informationen des Gebührenverbund-Ausschusses an die Bevölkerung
- Hauskehricht wird nur in Gebührensäcken mitgenommen!
- Alle anderen Abfallsäcke werden grundsätzlich nicht mitgenommen!
- Sperrgut ist offen zur Entsorgung bereitzustellen (höchstens 30 kg / 2 m lang). Dabei kann das Material zusammengeschnürt abgegeben werden (z.B. 2 Schlitten zusammengebunden).
- In Ausnahmefällen wird loses Sperrgut (Styropor, Isolationsmaterial, Schafwolle etc.) in durchsichtigen und mit Sperrgutmarke versehenen Plastiksäcken mitgenommen.